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   BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61   

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https://dejure.org/1961,2636
BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61 (https://dejure.org/1961,2636)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1961 - 5 StR 505/61 (https://dejure.org/1961,2636)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 (https://dejure.org/1961,2636)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 591/54
    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61
    Wie der Senat jedoch schon in seiner Entscheidung BGHSt 7, 300, 303 [BGH 08.02.1955 - 5 StR 591/54] ausgeführt hat, ist die "Eigenständigkeit" des Jugendstrafrechts kein Gesichtspunkt, auf den es bei der Bestrafung erwachsener Täter ankommen könnte.

    Hierbei handelt es sich nicht nur um die Rückfallvoraussetzungen der §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 5, 261, 264 StGB, mit denen sich die oben angeführte Entscheidung BGHSt 7, 300 ff befaßt, sondern um alle Bestimmungen, die an die Tatsache des Rückfalls für die Strafe Folgen zu Ungunsten des Täters knüpfen.

  • BGH, 06.04.1956 - 2 StR 91/56
    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61
    Auch BGHSt 9, 160 ff geht davon aus, daß Jugendstrafen, wenn sie verhängt worden sind, als Freiheitsstrafen im Sinne des § 23 Abs. 3 StGB anzusehen sind.
  • BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63

    Dienstmütze - § 242 StGB, keine Zueignungsabsicht, wenn der Wegnehmende die Sache

    Denn das Oberlandesgericht in Frankfurt ist bei seiner Entscheidung vom 13. Juni 1962 von der - allerdings nicht veröffentlichten - Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 505/61 vom 28. November 1961 abgewichen.
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).
  • LG Kempten, 09.12.2019 - 3 Ns 205 Js 9089/18

    Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls und Betrugs eines Berufssoldaten wegen

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 21.01.1964 (BGHSt 19, 387) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28.11.1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Diebstahl (OLG Stuttgart, NJW 1977, 277).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78

    Verurteilung wegen Diebstahls ; Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 21. Januar 1964 (BGHSt 19, 387, 388) [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63] unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Dieb stahl.
  • BGH, 24.02.1967 - 4 StR 501/66

    Jugendstrafe als Freiheitsstrafe im Sinn des § 23 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß auch die verhängte Jugendstrafe als Freiheitsstrafe im Sinne des § 23 Abs. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 9, 160 ff; Urt. v. 28. November 1961 - 5 StR 505/61 -).
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